Das Recht auf öffentliche Kundgebungen und Demonstrationen darf nicht beschädigt werden
Presseerklärung von Lindauer Kreisrat Charly Schweizer
Ende 2020 trat die Kreisgruppe Lindau-Westallgäu der Gewerkschaft der Polizei mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit, das Recht auf öffentliche Kundgebungen und Demonstrationen angesichts des wiederholten Missbrauchs, der damit durch „Querdenker“-Demonstrantinnen und Demonstranten begangen wurde, während des Pandemie-Lockdowns grundsätzlich zu verbieten. DIE LINKE im Landkreis Lindau widerspricht diesem Ansinnen der Polizeigewerkschaft ausdrücklich, da dies die Gefährdung des seit dem „Bauernkrieg“ vor rund 500 Jahren über Jahrhunderte hinweg mühselig erkämpften Volksrechts auf öffentliche Versammlung und gemeinsame Bekundung oppositioneller Meinungen beschädigen würde. Es darf nicht sein, dass die Wissenschaftsfeindlichkeit, Realitätsflucht, der Zynismus, die Demagogie sowie die Rücksichtslosigkeiten gegenüber den arbeitenden Menschen im Gesundheits- und Seniorenwesen durch führende Köpfe der „Querdenken“- und „Klardenken“-Strömung unserer Tage diesen „Sieg“ erringen, dass dem Volk das demokratische Recht auf öffentliche Kundgebungen auch nur zeitweise genommen wird. Die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie beginnen im Januar 2021 ihren aktuellen Tarifkampf für ihre Arbeitsbedingungen und sind dabei darauf angewiesen, diesen auch mit gemeinsamen öffentlichen Willensbekundungen vor Ort führen zu können. Die Kolleginnen und Kollegen des Öffentlichen Dienstes bewiesen im Spätherbst 2020 auch im Allgäu, dass sie dies verantwortungsbewusst und beeindruckend zu tun verstehen. Es muss von der Politik, der Verwaltung und der riesigen Mehrheit der Gesellschaft toleriert werden, dass die Anhängerinnen und Anhänger der Pandemieverharmloser ihre verqueren Ansichten auch öffentlich äußern dürfen. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen Ansichten muss in den Medien, im Bekanntenkreis, am Arbeitsplatz sowie „in der Politik“ geführt werden, nicht administrativ. Allerdings muss auch von den Teilnehmenden an diesen Kundgebungen und Demonstrationen strikt verlangt werden, die allgemein gültigen Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Falls dies trotzdem nicht geschieht, muss eine dadurch erzeugte Gefährdungssituation umgehend polizeilich beendet werden. Dabei betont DIE LINKE im Landkreis Lindau, dass es seit Januar 2020 genügend Fehlverhalten auch der deutschen Politik auf Bundes- und Länderebene in der Vorbereitung auf sowie im Umgang mit der Corona-Pandemie gab und gibt. Beispielsweise wurden in Deutschland seit Anschwellen der Covid-Seuche von März 2020 bis Januar 2021 siebzehn Krankenhäuser geschlossen und das unsägliche Fallpauschalensystem untergräbt weiterhin systematisch die Finanzierung des öffentlichen Krankenhauswesens. Dies zu kritisieren und öffentlich anzuprangern bleibt eine demokratische Notwendigkeit. Auch hierfür muss u.a. das Volksrecht auf öffentliche Kundgebungen und Demonstrationen ohne Abstriche erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schweizer (Kreisrat DIE LINKE im Kreistag Lindau)