Presseerklärung zur geplanten Popularklage gegen das neue bayerische Polizei- Aufgabengesetz
und dessen aktuellen Auswirkungen gegen den Klimaprotest der Gruppierung „Letzte Generation“
Anfang November 2022 ist eingetreten, was viele von uns seit 2018 befürchtet haben, als wir gemeinsam gegen das PAG, das bayerische Polizeiaufgabengesetz, demonstriert haben: Klima-Aktivistinnen und Aktivisten wurden für ihr politisches Engagement in Präventivhaft genommen.
Der Landesverband der LINKEN Bayern hat sich deshalb entschlossen gegen die Präventivhaft mit einer Popularklage vorzugehen. Diese soll in der kommenden Woche eingereicht werden. Ich unterstütze diese Popularklage mit einer Vollmacht für die beauftragte Rechtsanwältin sowie meiner Beteiligung an den entstehenden Kosten.
Anlass der Klage sind die in Präventivhaft genommenen Klimaaktivistinnen und Aktivisten. Dabei gilt auch für unangenehmen zivilen Ungehorsam das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Es ist legitim, dass Teilnehmende an Sitzblockaden eine hohe Aufmerksamkeit für ihr Anliegen erreichen und damit Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nehmen wollen. Das demokratische Recht auf friedlichen Protest ist höher einzustufen als das „Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer bestimmten Straße fahren zu dürfen“.
Die Anwendung der Präventivhaft auf die Klimaaktivistinnen und Aktivisten ist somit absolut unverhältnismäßig. Die Präventivhaft wurde mit der Begründung, einer drohenden terroristischen, schweren Straftat besser entgegenwirken zu können, in das PAG eingeführt, trotz großen Widerstands. Denn die Präventivhaft wird nicht für eine begangene Straftat verhängt, sondern für eine mögliche Straftat in der Zukunft! Es stellt eine demagogische Dämonisierung dieses Klimaprotestes dar, seine Trägerinnen und Träger als „Klima-RAF“ zu verunglimpfen und sich nicht den dringenden und berechtigten inhaltlichen Forderungen des Protestes argumentativ zu stellen. Dass die Stadt München aktuell auch noch je den „Klima-Kleberprotest“ bis 8. Januar 20223 grundsätzlich zu verbieten ist eine schwerwiegende Beschädigung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit.
Im Fall der Inhaftierten von München hatten die Aktivisten und Aktivistinnen zwar angekündigt erneut an gewaltfreien Sitzblockaden teilzunehmen, andernorts wurden Angeklagte jedoch nach Sitzblockaden freigesprochen, selbst in Bayern gab es zuletzt nur sehr geringe Strafen, 30 Tage Haft sind hier keineswegs hinnehmbar. Es sollen eindeutig Menschen, die sich politisch betätigen, abgeschreckt werden, dabei ist die freie Meinungsäußerung eines der höchsten Güter unserer Verfassung und die Präventivhaft gefährdet die Demokratie!
Karl Schweizer