Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2020, mahnt Michaela Just, Mitglied des Kreisvortands Allgäu der Partei Die Linke.

„Gerade jetzt, in der Corona – Krise zeigt sich, dass die Inklusion von Menschen mit besonderen Bedürfnissen noch nicht abgeschlossen ist. Es fängt schon bei der Information über das Coronavirus an, die Informationen stehen nicht in leichter Sprache zur Verfügung, Pressekonferenzen werden nur teilweise gebärdet.

Auch für Pflegeeinrichtungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen fehlen dringend Schutzausrüstungen. Die Diskussion um eine Isolierung von Risikogruppen betrifft auch Menschen mit Behinderung, eine solche Isolierung würde zu einer weiteren Ausgrenzung dieser Gruppe von Menschen und einer Diskriminierung führen. Eine derartige Ausgrenzung fand zuletzt zur Zeit des Nationalsozialismus statt, in dem diese Menschen eingesperrt, zwangsweise sterilisiert und sogar durch Euthanasie oder mit fettloser Kost, Tabletten und Injektionen wie in der Heil- und Pflegeanstalt Kaufbeuren / Irsee getötet wurden. Allein schon durch den Historischen Hintergrund sollten wir bei den Rechten von Menschen mit besonderen Bedürfnissen besonders wachsam sein.

Der Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) kritisiert ganz zurecht, dass das Leben älterer Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen geringer bewertet werde als das von Menschen ohne Behinderung, dies zeigt sich aktuell besonders anhand der aktuellen Diskussion zur Triage, welche feststellt, wer eine Behandlung vorrangig bekommt im Falle von knappen Ressourcen. Auch wir von der Linken im Allgäu sehen dabei einen Widerspruch zum Grundgesetz!

Die Linke fordert, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen verstärkt bei den Lockerungen der Beschränkungen im Rahme des Corona-Virus Beachtung finden. Neben den Lockerungen bei Kindertagesstätten und Schulen sowie ähnlichen Einrichtungen müssen auch die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen mit bedacht werden.

Wir fordern dazu auf die Errungenschaften der Rechte von Menschen mit Behinderung nicht zu beschneiden und eine Diskriminierung dieser Gruppe grundlegend zu verhindern!

In Artikel 3 des Grundgesetztes heißt es, alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden! Dies muss von der Regierung konsequent umgesetzt werden!“